Im Rahmen der neuen modularen Oberstufe sieht das Schulunterrichtsgesetz ab der 10. Schulstufe eine individuelle Lernbegleitung vor. Voraussetzung dafür ist die Frühwarnung ab November bzw. April.
Die individuelle Lernbegleitung:
- ist freiwillig und zeitlich begrenzt
- hat zum Ziel, leistungsschwache Schüler/innen so zu unterstützen, dass sie aktiv ihr Lernen gestalten können und dadurch zu einem positiven Schulabschluss gelangen
- ist ziel-, ressourcen- sowie lösungsorientiert und ganzheitlich auf den einzelnen Lernenden fokussiert
- befasst sich mit Lernstrategien, Stärken und Schwächen der Lernenden, professionellen Begleitgesprächen sowie mit kontinuierlichem Feedback
fördert die Eigenverantwortung der Lernenden - wird von Lehrer/innen durchgeführt, die dafür eine spezielle Ausbildung absolviert haben
- setzt eine positive Grundhaltung der betreuenden Person voraus
- dauert individuell nach Bedarf; vorzeitige Beendigung ist möglich bei Erreichung der Zielvereinbarung oder bei zu erwartender Erfolglosigkeit.